Großes Interesse an FW-Infoveranstaltung

Freising (ra, 19.04.18) - Jeder kann in die Lage kommen, aufgrund von Krankheit oder Unfall seine Belange nicht mehr selbst regeln zu können. Deshalb ist die rechtzeitige Vorsorge wichtig – durch Vollmacht und Patientenverfügung. Wie sehr dieses Thema die Menschen bewegt, zeigte das große Interesse an der Informationsveranstaltung der Freien Wähler Freising. Rund 60 Zuhörer konnte der Vorsitzende Robert Weller im Saal des Hofbrauhauskellers begrüßen.

Rita Schwaiger, ehemalige FW-Stadträtin und Sozialreferentin, stellte in ihrer Funktion als Vorsitzende des Kreis-Seniorenbeirats die Notfallmappe des Landkreises vor. Darin können alle Informationen eingetragen werden, die Ärzte und Angehörige bei einem medizinischen Notfall brauchen. Zum Beispiel Vorerkrankungen oder die Aufbewahrungsorte wichtiger Dokumente. Schwaiger betonte, dass sich dieses Angebot nicht nur an Senioren richtet: „Die Notfallmappe ist für alle Altersgruppen wichtig.“ Über 3000 Exemplare wurden in allen Gemeinden des Landkreises verteilt und waren sofort vergriffen. Eine neue Auflage ist in Arbeit.

Der Notar a.D. Bruno Geßele beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema der vorsorgenden Verfügungen und hat an der offiziellen Broschüre des bayerischen Justizministeriums mitgewirkt. Unter den vorsorgenden Verfügungen versteht man die Vollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Für den Fall, dass man zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall nicht mehr entscheidungsfähig ist, empfiehlt es sich, vorab eine vertrauenswürdige Person mit einer Vollmacht auszustatten. Dann muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Vermutung hat ein Ehepartner nicht automatisch eine rechtliche Vertretungsbefugnis. „Gerichte sollen zwar bevorzugt einen Betreuer aus dem Kreis der Angehörigen bestellen und keinen Berufsbetreuer“, erläuterte Geßele. „Aber das geschieht nicht immer.“ Oft haben Vertretungsberechtigte Entscheidungen in medizinischen Belangen zu treffen, beispielsweise zu Eingriffen oder künstlicher Ernährung. „Dazu müssen sie den Willen das Patienten kennen“, so Geßele. Diesen Willen könne der Vollmachtgeber in einer Patientenverfügung darlegen. Dort lässt sich festlegen, welche Behandlungen ein Patient wünscht und welche er ablehnt. Vollmacht und Patientenverfügung müssen in entscheidungsfähigem Zustand erstellt und formal korrekt sein, eine Beurkundung durch einen Notar ist nicht zwingend notwendig. Dass es trotz aller Vorsorge zu Streitfällen und Unklarheiten kommen kann, machte Geßele anhand von Beispielfällen deutlich.

Der FW-Vorsitzende Robert Weller dankte Geßele für seine informativen Ausführungen. Anstatt eines Vortragshonorars werden die Freien Wähler Freising eine Spende an den Hospizverein übergeben, dessen Vorsitzender Bruno Geßele lange Jahre war.


Info:

Fragen zu den vorsorgenden Verfügungen beantwortet Bruno Geßele auch in der Sprechstunde des Hospizvereins Freising, die an jedem ersten Montag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Büro des Vereins (Mainburger Straße 1) stattfindet.